Wohnungsabgabe ohne böse Überraschung
Was bei der Abnahme wirklich kontrolliert wird – und wie Sie Nachforderungen vermeiden.
- Was kontrolliert wird
- Abnutzung vs. Schaden
- Protokoll richtig führen
Bei der Wohnungsabgabe wird die Wohnung besenrein und gereinigt übergeben, inklusive Backofen, Abzugshaubenfilter, Kühlschrank, Bad, Fenster und Einbauschränken. Normale Abnutzung müssen Sie nicht beheben, Schäden schon. Halten Sie alles im Abnahmeprotokoll fest und notieren Sie die Zählerstände – ohne Protokoll wird jede spätere Diskussion schwierig.
Zwei Wochen vor der Abnahme
Die Abnahme entscheidet über Kaution und Nachforderungen. Wer erst am Vortag anfängt, verliert Geld – die meisten Beanstandungen entstehen nicht durch Schäden, sondern durch übersehene Reinigungspunkte.
Vereinbaren Sie den Termin so, dass die Wohnung leer und gereinigt ist. Ein Tag Puffer zwischen Reinigung und Übergabe ist ideal, dann bleibt Zeit für Kleinigkeiten.
Melden Sie Defekte, die nicht Ihre Sache sind – eine kaputte Store oder ein tropfender Hahn –, bevor sie im Protokoll als Ihr Mangel landen.
Was tatsächlich angeschaut wird
Küche. Backofen, Herdplatten, Abzugshaube samt Filter, Kühlschrank, Geschirrspüler, Schränke innen und aussen.
Bad. Kalk an Armaturen und Duschwand, Fugen, Abflüsse, WC, Spiegel und Lüftung.
Räume. Böden, Sockelleisten, Türen, Einbauschränke, Fenster innen, Rahmen und Storen.
Nebenräume. Keller, Estrich, Balkon, Waschküche und Garage – oft vergessen, immer kontrolliert.
Abnutzung oder Schaden?
Als Orientierung – im Streitfall zählt die Lebensdauer des Bauteils und der Zustand bei Einzug.
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Kleine Kratzer im Parkett nach Jahren Nutzung | normale Abnutzung |
| Brandloch oder tiefe Kerbe im Boden | Schaden, Ersatz anteilig |
| Vergilbte Wandfarbe nach langer Mietdauer | normale Abnutzung |
| Farbige Wand, die neu gestrichen werden muss | Schaden, Rückbau nötig |
| Übliche Dübellöcher | normale Abnutzung |
| Ganze Wand mit Spezialbefestigungen | Schaden, fachgerechter Verschluss |
| Kalkränder in der Dusche | Reinigung, muss entfernt sein |
Der wichtigste Zettel des Tages
Im Abnahmeprotokoll steht, welche Mängel festgestellt wurden und wer sie zu vertreten hat. Nehmen Sie sich Zeit, jede Zeile zu lesen, bevor Sie unterschreiben.
Notieren Sie die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas sowie die Anzahl übergebener Schlüssel. Fotografieren Sie kritische Stellen – Fotos mit Datum sind im Streitfall Gold wert.
Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, unterschreiben Sie mit Vorbehalt und schreiben Sie dazu, was Sie anders sehen.
Nach der Übergabe
Bewahren Sie Protokoll, Fotos und die Rechnung der Endreinigung auf, bis die Kaution freigegeben ist.
Kommt eine Nachforderung, prüfen Sie, ob sie sich auf das Protokoll stützt. Mängel, die dort nicht stehen, lassen sich selten nachträglich geltend machen.
Wenn wir die Reinigung übernommen haben, melden Sie sich einfach: Bei Beanstandungen an der Reinigung kommen wir zurück und bessern nach – das ist die Abnahmegarantie.
Die Stellen, an denen es scheitert
Backofen und Filter. Der häufigste Beanstandungsgrund überhaupt – der Fettfilter der Abzugshaube wird fast immer kontrolliert.
Kalk. Armaturen, Duschwand und Fugen müssen kalkfrei sein, nicht nur sauber aussehen.
Storen und Fensterrahmen. Innen gereinigt, Rahmenfalz ausgewischt, Storenkästen abgestaubt.
Schrankinnenseiten. Einbauschränke werden geöffnet und innen kontrolliert, inklusive Tablare.
Warum eine Abnahmegarantie hilft
Wird die Reinigung beanstandet, lässt die Verwaltung nachreinigen – zu ihren Konditionen und auf Ihre Rechnung. Genau das verhindert eine Abnahmegarantie: Die Reinigungsfirma kommt zurück und bessert kostenlos nach.
Unsere Umzugsreinigung beginnt ab CHF 590 und enthält die Garantie. Wir arbeiten nach einer Checkliste, die genau die kontrollierten Punkte abdeckt.
Am günstigsten ist die Kombination mit dem Umzug: eine Anfahrt, ein Ansprechpartner, ein Termin weniger im Kalender.
Muss ich die Wohnung selbst reinigen?
Gereinigt übergeben werden muss sie, wer das macht, ist Ihre Sache. Mit unserer Endreinigung mit Abnahmegarantie übernehmen wir auch die Nachbesserung, falls etwas beanstandet wird.
Was zählt als normale Abnutzung?
Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnen entstehen: leichte Kratzer im Parkett, verblasste Wandfarbe, kleine Dübellöcher in üblicher Zahl. Massgebend ist die Lebensdauer des jeweiligen Bauteils.
Wer zahlt für Bohrlöcher?
Eine übliche Anzahl gehört zur normalen Nutzung. Wer ganze Wände durchlöchert oder Spezialbefestigungen setzt, muss sie in der Regel fachgerecht schliessen lassen.
Was mache ich, wenn ich mit dem Protokoll nicht einverstanden bin?
Unterschreiben Sie mit dem Vermerk, welchen Punkten Sie nicht zustimmen. Eine Unterschrift ohne Vorbehalt gilt als Anerkennung der aufgeführten Mängel.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach der Abnahme und der Schlussabrechnung. Sind keine Mängel offen, gibt die Verwaltung das Mietzinsdepot frei – dafür braucht die Bank meist beide Unterschriften.
Bereit für Ihren Umzug?
Senden Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns innert 24 Stunden mit einer transparenten Offerte.
- Telefon044 322 60 60
- E-Mailinfo@zuber-umzuege.ch
- AdresseRudolf-Diesel-Strasse 5, 8404 Winterthur
