Umzug nach Zürich: Anmeldung und Behördengänge
Welche Meldung wohin gehört, was sie kostet und welche Frist wirklich gilt – Stand September 2026.
- 14 Tage Frist nach dem Einzug
- CHF 40 pro erwachsene Person
- Online über eUmzugCH möglich
Nach dem Einzug haben Sie 14 Tage Zeit, sich in Zürich anzumelden. Wer aus einer anderen Schweizer Gemeinde zuzieht, erledigt das online über eUmzugCH oder mit Termin an einem der drei Personenmeldeämter – die Kreisbüros gibt es seit Juni 2023 nicht mehr. Die Anmeldung kostet CHF 40 pro erwachsene Person. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss persönlich und mit Termin erscheinen.
14 Tage – und zwar ab dem Einzug
Wer nach Zürich zieht, muss sich innert 14 Tagen anmelden. Die Frist steht im Einwohnerregistergesetz und gilt in der ganzen Schweiz. Sie läuft ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen – nicht ab dem Datum, das im Mietvertrag steht, und nicht ab dem Tag, an dem der Umzugswagen gebucht wurde.
Vor der Anmeldung in Zürich steht die Abmeldung am bisherigen Wohnort. Ohne sie kann die Stadt Sie nicht aufnehmen. Wer den Online-Weg wählt, erledigt beides in einem Durchgang.
Die Anmeldung kostet in der Stadt Zürich CHF 40 pro erwachsene Person. In den übrigen Gemeinden des Kantons bewegt sich die Gebühr je nach Gemeinde zwischen CHF 20 und CHF 40.
Die Kreisbüros gibt es nicht mehr
Viele Ratgeber schicken Zuziehende noch immer ins «Kreisbüro» ihres Quartiers. Diese Stellen wurden bis Juni 2023 schrittweise zusammengeführt, der Begriff ist abgeschafft. Heute gibt es drei Personenmeldeämter, und alle drei stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen – unabhängig davon, in welchem Kreis Sie wohnen:
- Personenmeldeamt Zürich Süd – Stadthaus, Stadthausquai 17
- Personenmeldeamt Zürich Nord – Hofwiesenstrasse 370, beim Bahnhof Oerlikon
- Personenmeldeamt Zürich West – Hohlstrasse 35, Helvetiaplatz
Geöffnet sind alle drei Standorte von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.30 Uhr, durchgehend. Für den Schaltergang brauchen Sie einen Termin.
Wer, wo, bis wann – und was es kostet
Die Stellen, bei denen sich nach einem Umzug nach Zürich tatsächlich etwas ändert.
| Stelle | Was zu tun ist | Frist | Kosten |
|---|---|---|---|
| Bisherige Gemeinde | Abmelden – Voraussetzung für die Anmeldung | vor dem Zuzug | je nach Gemeinde |
| Stadt Zürich, Personenmeldeamt | Anmelden, online oder mit Termin am Schalter | 14 Tage nach Einzug | CHF 40 pro erwachsene Person |
| Post | Adressänderung, auf Wunsch mit Nachsendung | mind. 4 Arbeitstage vorher | ohne Nachsendung gratis, sonst ab CHF 35 |
| Strassenverkehrsamt | Adresse im Fahrzeugausweis ändern | nach dem Umzug | innerhalb des Kantons gratis |
| Krankenkasse | Neue Adresse melden, Prämienregion prüfen | nach dem Umzug | – |
| Strom, Internet, TV | Abmelden und am neuen Ort anmelden | 1–2 Wochen vorher | je nach Anbieter |
| SERAFE | nichts – Adresse kommt automatisch vom Einwohnerregister | – | CHF 335 pro Jahr und Haushalt |
| Steueramt | nichts Separates – erfolgt über die Anmeldung | – | – |
Anmeldung über eUmzugCH
Wer aus einer anderen Schweizer Gemeinde zuzieht, kann Ab- und Anmeldung elektronisch in einem Schritt erledigen. Im Kanton Zürich läuft der Dienst über ZHservices.
Das brauchen Sie: eine SwissID oder einen anderen anerkannten E-ID-Zugang. Sie müssen volljährig und handlungsfähig sein.
Nicht möglich ist der Online-Weg beim Zuzug aus dem Ausland, für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie in Sonderfällen wie laufenden Bewilligungsverfahren. Dann führt kein Weg am Schaltertermin vorbei.
Der Zuzug aus dem Ausland wird ausschliesslich persönlich und mit Termin erledigt, beim Personenmeldeamt Zürich Süd.
Was Sie bereithalten sollten
Welche Dokumente verlangt werden, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer familiären Situation ab. In der Regel sind es:
- Pass oder Identitätskarte aller anzumeldenden Personen
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis für die neue Adresse
- Krankenkassenkarte
- Die Gebühr von CHF 40 pro erwachsene Person
Ausländische Staatsangehörige bringen zusätzlich den Ausländerausweis oder die Bewilligungszusicherung mit, dazu Zivilstandsdokumente wie Heirats- und Geburtsurkunden. Hier kommen die Gebühren des Migrationsamts dazu, deren Höhe vom Bewilligungstyp abhängt.
Die verbindliche Liste für Ihre Situation steht auf stadt-zuerich.ch. Prüfen Sie sie vor dem Termin – ein fehlendes Dokument bedeutet einen zweiten Gang.
Wann Sie was erledigen
-
3 Monate vorher
- Mietvertrag kündigen: gesetzlich mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin.
- In der Stadt Zürich sind das der 31. März und der 30. September, in den übrigen Bezirken des Kantons zusätzlich der 30. Juni – sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
- Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein und vor dem Termin eintreffen; eine E-Mail genügt nicht.
-
4 bis 6 Wochen vorher
- Umzugsfirma auswählen, Besichtigung vereinbaren und Termin fixieren.
- Halteverbot für beide Adressen abklären – je nach Gemeinde braucht der Antrag ein bis zwei Wochen Vorlauf.
- Strom, Internet und TV am neuen Ort anmelden, am alten kündigen.
-
1 bis 2 Wochen vorher
- Adressänderung bei der Post erfassen – mindestens vier Arbeitstage vor dem Umzug.
- Termin beim Personenmeldeamt buchen, falls Sie nicht online anmelden.
- Unterlagen für die Anmeldung zusammenstellen und griffbereit halten, nicht in eine Umzugskiste packen.
-
Innert 14 Tagen nach dem Einzug
- Anmeldung bei der Stadt Zürich – online oder am Schalter.
- Neue Adresse der Krankenkasse melden und die Prämienregion prüfen.
- Adresse im Fahrzeugausweis ändern lassen.
Fahrzeugausweis und Kontrollschilder
Die Adressänderung melden Sie dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich über ein Online-Formular. Die Original-Fahrzeugausweise schicken Sie anschliessend per Post nach Bülach; geändert zurück erhalten Sie sie innert fünf bis zehn Arbeitstagen.
Umzug innerhalb des Kantons Zürich: Die Änderung ist kostenlos, die Kontrollschilder bleiben.
Zuzug aus einem anderen Kanton: Sie erhalten neue Kontrollschilder und neue Dokumente, ebenfalls innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Dafür braucht es für jedes Fahrzeug einen Versicherungsnachweis. Verrechnet wird nach Aufwand gemäss Gebührenverordnung.
Nachsendeauftrag: Preise und Fristen
Die reine Adressänderung ohne Nachsendung ist kostenlos. Wer die Post umleiten lassen will, bezahlt bei einer Erfassung online:
- Nachsendung Inland, 6 MonateCHF 35
- Nachsendung Inland, 12 MonateCHF 45
- Nachsendung Inland, 18 MonateCHF 55
- Nachsendung ins Ausland, 12 MonateCHF 90
- Zusatzperson im selben AuftragCHF 15
Am Schalter einer Filiale kommen CHF 12 dazu. Pakete werden nicht automatisch weitergeleitet: Für jedes umgeleitete Paket bezahlen Sie beim Empfang CHF 8. Erfassen Sie den Auftrag mindestens vier Arbeitstage vor dem Umzug.
Was sich mit der neuen Adresse ändert
Krankenkassenprämie. Der Kanton Zürich ist in drei Prämienregionen eingeteilt. Die Stadt Zürich bildet als einzige Gemeinde die Region 1 und hat die höchsten Prämien im Kanton; Winterthur, Kloten, Opfikon, Wallisellen und Küsnacht liegen in Region 2, ländlichere Gemeinden in Region 3. Ein Zuzug in die Stadt kann die Prämie also erhöhen, auch wenn Kasse und Modell gleich bleiben.
Steuern. Massgebend ist in der Regel der Wohnsitz am 31. Dezember: Wer am Jahresende in der neuen Gemeinde oder im neuen Kanton wohnt, wird dort für das ganze Jahr besteuert – auch für die Monate davor. Eine monatsweise Aufteilung gibt es nicht. Der Steuerfuss ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, ein Vergleich vor dem Entscheid lohnt sich.
Radio- und Fernsehabgabe. Hier müssen Sie nichts tun. Die SERAFE erhält die Adressen monatlich von den Einwohnerdiensten. Die Abgabe beträgt CHF 335 pro Jahr und Haushalt – pro Haushalt, nicht pro Person.
Was der Zuzug für den Umzugstag bedeutet
Die Quartiere unterscheiden sich stark. In den Altbauten in Kreis 4 und 5 sind Treppenhäuser oft eng und verwinkelt, ein Lift fehlt häufig ganz. Grosse Möbelstücke gehen dann über die Fassade – mit einem Möbellift statt über die Treppe.
Der zweite Punkt ist der Platz vor dem Haus. In dicht bebauten Quartieren ist ohne Halteverbotszone praktisch nie ein Parkfeld frei, und jeder Meter mehr Tragweg kostet Zeit. Den Antrag stellt man bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde; rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Vorlauf.
Und der Termin selbst: Ende März, Ende Juni und Ende September sind die gefragtesten Umzugsdaten im Kanton, weil dort die ortsüblichen Kündigungstermine liegen. Wer ein paar Tage früher oder später zügeln kann, hat mehr Auswahl – bei der Firma wie beim Preis.
Richtpreise und Offerte ansehenWoher die Angaben stammen
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten in diesem Beitrag stammen von stadt-zuerich.ch (Anmeldung und Personenmeldeämter), zh.ch (eUmzugCH und Strassenverkehrsamt), post.ch (Adressänderung mit Nachsendung), serafe.ch (Abgabe) und bag.admin.ch (Prämienregionen). Stand: September 2026.
Gebühren und Abläufe können sich ändern, und einzelne Gemeinden im Kanton regeln Details unterschiedlich. Prüfen Sie die Angaben vor dem Termin bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde.
Wie lange habe ich für die Anmeldung Zeit?
14 Tage ab dem Einzug. Die Meldepflicht ist im Einwohnerregistergesetz verankert und gilt in der ganzen Schweiz – die Frist läuft ab dem tatsächlichen Bezug der Wohnung, nicht ab dem Datum auf dem Mietvertrag.
Gibt es die Kreisbüros noch?
Nein. Die ursprünglich zwölf Kreisbüros wurden bis Juni 2023 auf drei Standorte zusammengeführt und heissen heute Personenmeldeamt Zürich Süd (Stadthausquai 17), Zürich Nord (Hofwiesenstrasse 370, Oerlikon) und Zürich West (Hohlstrasse 35, Helvetiaplatz). Alle drei stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen, unabhängig vom Quartier.
Was kostet die Anmeldung?
In der Stadt Zürich CHF 40 pro erwachsene Person. In den übrigen Gemeinden des Kantons liegt die Gebühr je nach Gemeinde zwischen CHF 20 und CHF 40. Bei ausländischen Staatsangehörigen kommen die Gebühren des Migrationsamts dazu.
Kann ich die Anmeldung online erledigen?
Beim Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde ja, über eUmzugCH. Voraussetzung sind eine SwissID oder ein anderer anerkannter E-ID-Zugang und dass Sie volljährig und handlungsfähig sind. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie Zuzüge aus dem Ausland können den Dienst nicht nutzen.
Muss ich mich zuerst am alten Wohnort abmelden?
Ja. Ohne Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist die Anmeldung in Zürich nicht möglich. Über eUmzugCH erfolgen Ab- und Anmeldung in einem Schritt.
Muss ich den Umzug der SERAFE melden?
Nein. Die Adressen werden von den Einwohnerdiensten monatlich an die SERAFE übermittelt, die Anpassung läuft automatisch. Die Abgabe beträgt CHF 335 pro Jahr und Haushalt.
Ändert sich meine Krankenkassenprämie durch den Umzug?
Möglicherweise. Der Kanton Zürich ist in drei Prämienregionen eingeteilt. Die Stadt Zürich bildet als einzige Gemeinde die Region 1 mit den höchsten Prämien, Winterthur liegt in Region 2, ländlichere Gemeinden in Region 3. Melden Sie die neue Adresse Ihrer Krankenkasse, damit die Prämie korrekt berechnet wird.
Weitere Leistungen
Umzugs-Checkliste
Alle Aufgaben mit Fristen, von 8 Wochen vorher bis nach dem Einzug.
Mehr erfahrenHalteverbot beantragen
Wo Sie die Zone beantragen, wie früh und was passiert, wenn trotzdem ein Auto im Weg steht.
Mehr erfahrenUmzugsfirma Kanton Zürich
Unser Einsatzgebiet, Preise und wie ein Umzug mit uns abläuft.
Mehr erfahrenBereit für Ihren Umzug?
Senden Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns innert 24 Stunden mit einer transparenten Offerte.
- Telefon044 322 60 60
- E-Mailinfo@zuber-umzuege.ch
- AdresseRudolf-Diesel-Strasse 5, 8404 Winterthur
